Nordrhein-Westfalen · Rheinland · Ruhrgebiet
Grünflächenpflege und Gartenarbeiten
Rasen, Hecken, Beete und Gehölze für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und private Gärten – regelmäßig nach Pflegeplan oder einmalig auf Abruf.
Nach Pflegeplan
Für betreute Objekte legen wir einen Plan über das Jahr an: Rasenschnitt im Turnus, Heckenschnitt in den zulässigen Zeiträumen, Beetpflege, Laubbeseitigung im Herbst, Rückschnitt im Winter.
Auch als Einzelauftrag
Heckenschnitt, Rasenpflege, Baumfällung im zulässigen Rahmen oder das Abräumen eines verwilderten Gartens machen wir auch ohne Vertrag. Das Grüngut nehmen wir mit.
Weitere Leistungen
Häufige Fragen
Wann darf eine Hecke geschnitten werden?
Ein starker Rückschnitt ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht zulässig, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, sofern keine Nester betroffen sind.
Nehmen Sie das Grüngut mit?
Ja, Abtransport und Entsorgung sind Teil der Leistung.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Wir schauen uns das Objekt an und machen Ihnen anschließend ein faires Angebot. Unverbindlich und ohne Kosten.