Für Partner
Wenn Sie beruflich mit Objekten zu tun haben
Manche Menschen stehen berufsbedingt regelmäßig vor einer Wohnung, die aufgelöst werden muss, ohne dass jemand da wäre, der sich kümmert. Für diese Fälle sind wir gemacht.
Mit wem wir arbeiten
Berufsbetreuer
Zieht eine betreute Person dauerhaft in eine Einrichtung, muss die Wohnung aufgelöst werden – oft kurzfristig und mit Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht.
Nachlasspfleger und Nachlassverwalter
Sicherung und Verwertung eines Nachlasses, wenn Erben unbekannt oder unerreichbar sind. Wir räumen, sichern Fundstücke und übernehmen auf Wunsch das Objekt selbst.
Bestattungsunternehmen
Angehörige fragen im Bestattungshaus häufig als Erstes, wer sich um die Wohnung kümmert. Wir sind der Partner, den Sie dann nennen können.
Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen
Vereine, die per Testament Immobilien erben, haben selten Personal für Räumung und Verwertung. Wir übernehmen den gesamten Vorgang, auf Wunsch bis zum Ankauf.
Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen
Mieterwechsel, Räumungen, Keller- und Speicherräumungen im Bestand, dazu laufende Objektbetreuung.
Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter
Räumung und Verwertung mit nachvollziehbarer Dokumentation, auf die Sie sich in Ihrer Berichterstattung stützen können.
Was Sie von uns erwarten können
- Ein benannter Ansprechpartner, nicht wechselnde Zuständigkeiten
- Schriftliches Angebot vor Beginn, Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
- Fotodokumentation vor und nach der Arbeit
- Gesicherte Übergabe von Dokumenten und Wertgegenständen
- Eigene Einsatzleitung vor Ort, Mitarbeitende zur Verschwiegenheit verpflichtet
- Räumung, Rückbau und Ankauf aus einer Hand – eine Vergabe statt drei
Warum das für Sie weniger Arbeit bedeutet
Üblicherweise braucht ein aufgelöstes Objekt drei Vergaben: jemanden, der räumt, jemanden, der instand setzt, und jemanden, der verwertet. Jede Schnittstelle kostet Zeit, Abstimmung und Erklärung. Wir decken alle drei ab, sodass Sie einen Vorgang führen statt drei.
Häufige Fragen
Arbeiten Sie mit Rahmenvereinbarungen?
Ja. Bei wiederkehrendem Bedarf vereinbaren wir feste Konditionen, Reaktionszeiten und einen benannten Ansprechpartner. Der Abruf läuft dann formlos.
Erhalten wir prüffähige Unterlagen?
Ja. Schriftliches Angebot vor Beginn, Fotodokumentation des Zustands vor und nach der Arbeit sowie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die sich gegenüber Gericht, Vorstand oder Erben belegen lässt.
Wie gehen Sie mit Fundstücken um?
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Wertsachen werden gesichert, getrennt verwahrt und dem Auftraggeber übergeben. Auf Wunsch mit Aufstellung und Übergabeprotokoll.
Können Sie das Objekt auch übernehmen?
Ja. Wenn eine Immobilie verwertet werden soll, kommen wir auch als Käufer infrage. Das erspart getrennte Vergaben für Räumung, Sanierung und Verkauf.
Rahmenvereinbarung besprechen
Wenn bei Ihnen regelmäßig Objekte anfallen, lohnt ein kurzes Gespräch über feste Konditionen und Reaktionszeiten.
Oder per E-Mail an info@hsi-objektservice.de